Kosten

Die Kosten für osteopathische Leistungen werden nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) erhoben.

Die Behandlungsgebühren werden inzwischen von vielen gesetzlichen Krankenkassen unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen (teil-)erstattet. Private Kassen erstatten in der Regel die gesamten Kosten.

Genaueres hierzu finden Sie unter www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkasse.html

 

Als Ärztin arbeite ich nicht im Delegationsverfahren, d.h. ich benötige von Ihnen keine Überweisung durch Ihren Hausarzt oder Facharzt.

Bitte beachten Sie, dass Termine, die nicht 24 Stunden vorher abgesagt werden, in Rechnung gestellt werden müssen.

Für nähere Informationen stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.